Was bedeutet IGeL?
Welche Leistungen die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dürfen, hat der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch geregelt:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Eine Untersuchung oder Behandlung, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen erfasst ist, werden als Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL- bezeichnet.
Abrechnung und Kostenerstattung durch Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht bzw. in bestimmten Fällen nur zu einem geringen Teil übernommen.
Private Krankenversicherung
Individuelle Gesundheitsleistungen die nur medizinisch notwendige Untersuchungen beinhalten, werden im Allgemeinen von Ihrer privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestelle erstattet.
Die Rechnungen werden auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) von unserer Praxis ausgestellt.
In unserer Praxis werden nur die individuellen Gesundheitsleistungen angeboten und durchgeführt, die unsere Ärzte für ihre jeweiligen Patienten als medizinisch sinnvoll erachten oder die unsere Patienten ausdrücklich wünschen.
Unser Ziel ist es bei der medizinischen Versorgung den maximalen Behandlungserfolg für jeden Patienten zu erreichen, um die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Patienten zu erhalten bzw. auszubauen. Daher möchten wir unseren Patienten ein umfangreiches und vielfältiges, statt nur aus ein „ausreichendes“ und „zweckmäßiges“ Leistungsangebot bieten.
Möchten Sie in unserer Praxis individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, informieren wir Sie natürlich gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch über unser Leistungsangebot, die voraussichtlichen Behandlungskosten und ob Sie in Ihrem Fall mit einer Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse rechnen können.
Bei Interesse können Sie jederzeit schriftlich oder telefonisch einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.